Zur Berechnung des angemessenen Unterhaltsanspruchs gehen die Gerichte in der Regel nach Tabellen vor, die sowohl die Höhe des Einkommens des Unterhaltspflichtigen als auch das Alter des Kindes berücksichtigen.
In der bayerischen Gerichtspraxis werden die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle modifiziert durch die Richtlinien der Süddeutschen Familiensenate (SüdL) angewandt.
Diese Tabellen werden regelmäßig fortgeschrieben.