Unterhaltspflichtige müssen sich ab Anfang kommenden Jahres auf höhere Zahlungen für ihre Kinder einstellen.
Die Bedarfssätze in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt steigen zum 1. Januar, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf bekanntgab. Die seit 1962 von dem Düsseldorfer Gericht herausgegebene Tabelle wird bundesweit zur Berechnung von Unterhaltspflichten herangezogen. Der Mindestunterhalt für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs steigt bei einem Nettoeinkommen von bis zu 1500 Euro ab Januar um sechs Euro auf 348 Euro und für das Alter von sieben bis zwölf Jahren von 393 Euro auf 399. Kinder vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit bekommen dann 467 Euro statt bisher 460 Euro. Auf den Bedarf des Kinds wird das Kindergeld angerechnet. Dieses beträgt ab dem 1. Januar 2018 für ein erstes und zweites Kind 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Laut Gericht muss das Kindergeld bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf angerechnet werden.