Wer bekommt Kindergeld?
Alle Eltern, die in Deutschland wohnen oder sich für gewöhnlich hier im Land aufhalten. Das gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv- und Stiefeltern sowie gegebenenfalls Groß- oder Pflegeeltern.
Ausgezahlt wird das Geld für das jeweilige Kind immer nur an einen Berechtigten - in der Regel an denjenigen Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Das ist z.B. für getrennt lebende Eltern wichtig.
Etwas komplizierter wird die Sache, falls ein Kind nicht bei einem Elternteil lebt, sondern z.B. bei Pflege- oder Großeltern. Auch dann muss schriftlich gegenüber der Familienkasse erklärt werden, wer nun der oder die Bezugsberechtigte ist.
Wie hoch ist das Kindergeld?
Derzeit gibt’s fürs erste, zweite und dritte Kind monatlich je 154 Euro, für jedes weitere
179 Euro. Was allein Erziehende wissen sollten, die vom Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss fürs Kind bekommen: Ihnen wird der Betrag, um den das Kindergeld seit 2001 gestiegen ist leider vom Unterhaltsvorschuss abgezogen.
Ab wann und für wie lange gibt es Kindergeld?
Kindergeld gibt es, sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Tun Sie das also möglichst schnell nach der Geburt Ihres Kindes: Das Geld wird auch rückwirkend für jeden Monat gezahlt, in dem Sie Anspruch hatten.
Die Zahlungen laufen dann automatisch weiter, bis ihr Kind 18 Jahre alt ist. Danach gibt es nur noch unter bestimmten Bedingungen weiterhin Kindergeld. Etwa, wenn Ihr Kind noch in der Ausbildung ist und keine eigenen Einkünfte hat. Spätestens mit dem 27. Geburtstag ist jedoch auf alle Fälle Schluss.
Eine Ausnahme gilt für behinderte Kinder. Für sie können ihre Eltern unter Umständen unbegrenzt, also auch über den 27. Geburtstag des Kindes hinaus Kindergeld bekommen.
Wie und wo wird Kindergeld beantragt?
Auf alle Fälle immer schriftlich. Die Vordrucke für Ihren Antrag erhalten Sie bei der zuständigen Familienkasse. Die sitzt normalerweise im für Ihren Bezirk oder Ihre Gemeinde zuständigen Arbeitsamt. Weitere Infos rund ums Kindergeld sowie Antragsformulare zum herunterladen gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit.