Wie kann ich das neue Elterngeld beantragen?




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Wie kann ich das neue Elterngeld beantragen?

Ungelesener Beitragvon Danie » Montag 7. Februar 2011, 00:29

Seit 2007 ersetzt das neue Elterngeld das Erziehungs- und Mutterschaftsgeld. Die Höhe des gezahlten Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen, und wird an den Vater und Mutter für die Dauer von max. 14 Monaten gezahlt. Beide Elternteile können den Zeitraum untereinander frei aufteilen, wobei ein Elternteil höchstens 12 Monate alleine nehmen kann. Die anderen 2 Monate sind dabei auf jeden Fall für den Partner reserviert. Das Elterngeld wird auf jeden Fall für 12 Monate gezahlt, wenn die Eltern sich die Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen. Das Elterngeld ersetzt 67% des entfallenden Nettoeinkommens, max. jedoch 1800 Euro im Monat. Ein Mindestelterngeld erhalten Eltern, die vor der Geburt des Kindes erwerbslos waren und es beträgt 300 Euro monatlich.

Entscheidend für den Anspruch auf das Elterngeld ist der Zeitpunkt der Geburt des Kindes. Ist das Kind nach dem 01.01.2007 geboren, so wird auch das Elterngeld gezahlt. Für früher geborene Kinder gilt weiterhin das Bundeserziehungsgeldgesetz mit dem Anspruch auf Erziehungsgeld. Bei Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das 2. Kind um 300 Euro, bei Drillingen folglich um weitere 300 Euro. Bei Mehrlingsgeburten übersteigt das Elterngeld insoweit den Höchstbetrag von 1800 Euro im Monat.

Ein Antrag auf das Elterngeld kann bei den von der Landesregierung beauftragten Ämtern – z.B. dem Einwohnermeldeamt – gestellt werden. Die Beantragung sollte zeitnah mit der Geburt des Kindes erfolgen, rückwirkend wird es nur bis zu 3 Monaten gezahlt. Bereits bei der Stellung des Antrages müssen die Eltern bestimmen welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt bekommen soll. Eine nachträgliche Änderung ist nur in besonderen Härtefällen möglich.

Zwei Monate der Unterstützung durch Zahlung des Elterngeldes sind an die Bedingung geknüpft, dass damit auch der Vater die Betreuung des Kindes übernimmt – Väterkomponente -. Für einen Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er mindestens 2 Monate Erziehungsurlaub nehmen muss. In diesem Fall wird das Elterngeld für 12 Monate in voller Höhe – oder wahlweise für den Zeitraum von 48 Monaten in halber Höhe – plus 2 Monate gewährt. Arbeitnehmer die beide voll erwerbstätig sind erhalten weder das Elterngeld noch die Mindestleistung.

Wenn der zweite Elternteil – meist der Vater – für einen gewissen Zeitraum aus dem Berufsleben aussteigt um die Kinderbetreuung zu übernehmen, wird als Bonus ein Elterngeld für 2 zusätzliche Partnermonate in Aussicht gestellt. Nimmt der Vater die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, und übernimmt die Mutter die volle Kinderbetreuung während dieser Zeit entfällt das Elterngeld nicht vollständig. In diesem Fall wird das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich gezahlt. Keine Zahlung erfolgt wenn beide Elternteile mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Eine Anrechnung des Elterngeldes auf das Arbeitslosengeld II erfolgt nicht. Einen Anspruch auf das Elterngeld haben sowohl die leiblichen Eltern, wie auch Adoptiveltern. In einigen Fällen können sogar Verwandte bis zum 3. Grad Elterngeld beantragen wenn sie die Kinderbetreuung übernehmen.

Alleinerziehende erhalten ein erhöhtes Elterngeld wenn sie vor der Geburt des Kindes im Monat weniger als 1000 Euro verdient haben. Das Elterngeld erhöht sich pro 20 Euro – je weiter das Elterngeld unter 1000 Euro liegt – um einen Prozentpunkt. Anstelle von 67% werden bei einem Einkommen von 900 Euro also insgesamt 72% Elterngeld gezahlt. Für Alleinerziehende wir das Elterngeld für volle 14 Monate gezahlt.

Bei einer Teilzeitarbeit entfällt das Elterngeld wenn der betreuende Elternteil mehr als 30 Stunden in der Woche arbeitet. Bei weniger als 30 Stunden in der Woche wir das Elterngeld in Höhe von 67% auf das entfallende Teileinkommen gewährt. Beispiel: Ein Elternteil hat vor der Geburt Vollzeit gearbeitet und 2700 Euro verdient. Nach der Geburt liegt eine Teilzeittätigkeit vor und der Nettobetrag pro Monat beträgt 1600 Euro. Jeden Monat fehlen also 1100 Euro. Das Elterngeld wird somit in Höhe von 737 Euro gezahlt – 67% von 1100 Euro -.

Das Elterngeld ist Steuer- und Sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt es bei der Berechnung des Steuersatzes dem Progressionsvorbehalt. Das Elterngeld wird somit zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, und somit auf der erhöhten Einkommensbasis der Steuersatz für die Einkommenssteuer ermittelt. Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen – ohne das Elterngeld – angewendet. Das Elterngeld wird somit zur Ermittlung für die Höhe des Steuersatzes mit einbezogen.

Umso höher das Nettogehalt in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes war, desto höher ist der Anspruch auf das Elterngeld. Erwarten Sie demnächst ein Kind, sollte der Elternteil der nach der Geburt das Kind betreut so früh wie möglich die Steuerklasse 3 wählen.

Außerdem gibt es einen Geschwisterbonus, wenn neben dem neuen Kind ein Geschwisterchen von unter 3 Jahren, oder 2 Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Er wird in Höhe von 10% des Elterngeldes, jedoch mit mind. 75 Euro pro Monat gezahlt.

Das Kindergeld das vor dem 01.01.2007 gezahlt worden ist wird jetzt nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt – vorher bis zum 27. Lebensjahr -. Für 24. – 27. jährige Kinder sollen aber Übergangsfristen geschaffen werden.
Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner...

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Re: Wie kann ich das neue Elterngeld beantragen?

Ungelesener Beitragvon Sparschweinchen » Donnerstag 7. Januar 2021, 04:09

:blob7:
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Re: Wie kann ich das neue Elterngeld beantragen?

Ungelesener Beitragvon Xizor von Sizhran » Dienstag 4. Januar 2022, 00:47

:gut
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