- Je weniger Probleme bei der Regelung und der Ausübung des Umgangsrechts zwischen den Eltern auftreten, umso eher bewältigen Kinder die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern. Schwierigkeiten zwischen den Eltern werden stets auf dem Rücken der Kinder ausgetragen.
- Ihr Kind sollte unbefangen dem umgangsberechtigten Elternteil gegenübertreten können. Bereiten Sie deshalb Ihr Kind auf den bevorstehenden Besuch beim anderen Elternteil vor.
- Ihr Kind muss pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt fertig gerichtet sein und zum vereinbarten Zeitpunkt auch wieder zurückgebracht werden.
- Müssen vereinbarte Treffen abgesagt werden, so ist der umgangsberechtigte Elternteil umgehend zu benachrichtigen; und dem Kind muss eine offene und ehrliche Erklärung gegeben werden, warum der Besuch beim anderen Elternteil ausfällt.
- Besuche sollten normalerweise in der Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils stattfinden.
- Unterlassen Sie es, Ihr Kind nach einem Besuch beim anderen Elternteil auszuhorchen. Dies ruft nur eine Abwehrhaltung Ihres Kindes gegen Sie hervor.
- Keine materielle Verwöhnung des Kindes durch den umgangsberechtigten Elternteil! Ihr Kind braucht Ihre persönliche Zuwendung und nicht ein Mehr an Spielzeug oder teure Ausflüge in Vergnügungsparks!
- Es ist durchaus möglich, dass nach Umgangskontakten Ihr Kind ganz durcheinander ist (vielleicht auch traurig, aggressiv, launisch usw.). Manche Eltern versuchen dann, den Umgang einzuschränken oder ganz zu verhindern. Bedenken Sie jedoch, dass Ihr Kind Zeit braucht, die Folgen der Trennung zu verdauen. Die Gefühlsregungen sind nicht unbedingt unmittelbare Reaktionen auf die Besuchskontakte.