Eine Beistandschaft kann von einem allein erziehenden Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, auf seinen Wunsch eingerichtet werden. Dazu ist nur ein formloser Antrag beim Jugendamt zu stellen.
Der Beistand des Kindes unterstützt dann den allein erziehenden Elternteil bei
- der Feststellung der Vaterschaft und/oder
- der Durchsetzung des Unterhalts.
Die Beistandschaft kann jederzeit auf Wunsch des allein erziehenden Elterteils beendet werden.