Alkoholgehalt von Medikamenten beachten




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Alkoholgehalt von Medikamenten beachten

Ungelesener Beitragvon Danie » Mittwoch 1. Juli 2009, 12:01

Bei Kindern sollte auf der Alkoholgehalt in Medikamenten beachtet werden. Denn alkoholische Zusätze sind in vielen flüssigen Arzneimitteln enthalten, vor allem als Lösungs- oder Konservierungsmittel. Margit Schlenk, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesapothekerkammer: Insbesondere Kleinkinder unter sechs Jahren sollen nur Medikamente ohne Alkohol oder mit einem sehr geringen Alkoholanteil einnehmen. Arzneimittel, bei denen die im Beipackzettel vorgeschriebene Einzeldosis mehr als drei Gramm Alkohol enthält, sind für Kinder nicht geeignet. Ab einer Konzentration von 0,05 Gramm pro Einzeldosis sind Hersteller dazu verpflichtet, auf den Alkoholgehalt der Medikamente hinzuweisen. Tipp: Arznei-Tropfen in eine heiße Tasse Tee geben, dann verdampf der Alkohol, ohne dass die Wirkung beeinträchtigt wird. Dafür sind aber nur Fenchel- oder Früchtetees geeignet.
Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner...

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von Anzeige » Mittwoch 1. Juli 2009, 12:01

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Re: Alkoholgehalt von Medikamenten beachten

Ungelesener Beitragvon Tanja » Freitag 9. Juni 2017, 21:11

:klopf
Wenn alle Stricke reißen, womit sollen wir uns morgen aufhängen??

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Re: Alkoholgehalt von Medikamenten beachten

Ungelesener Beitragvon Nussknacker » Samstag 1. Juli 2017, 02:30

:spock:
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Re: Alkoholgehalt von Medikamenten beachten

Ungelesener Beitragvon gemüseauflauf » Dienstag 11. Juli 2017, 20:20

:nix:
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Re: Alkoholgehalt von Medikamenten beachten

Ungelesener Beitragvon Xizor von Sizhran » Dienstag 4. Januar 2022, 00:47

:gut
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