Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt hat vor der Einnahme des Schlankheitsmittels Li-Pro2 gewarnt. Dieses enthält pro Kapsel eine doppelt so hohe Dosis des Appetitzüglers Sibutramin, wie in Deutschland zugelassen ist. Der Stoff, der erhöhten Blutdruck und Herzerkrankungen hervorrufen kann, sollte insbesondere in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden. Nach Angaben des Landesuntersuchungsamts wird Li-Pro2 derzeit vor allem im Internet und in privaten Kreisen angeboten. Sibutramin sei auf der Packung aber als Inhaltsstoff nicht deklariert. Der Handel mit dem Schlankheitsmittel ist in Deutschland eine Straftat und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafengeahndet werden. Der Appetitzügler wird in Deutschland von Ärzten als letzte Möglichkeit zur Behandlung von Fettsucht eingesetzt.