Bei Kindern sollte auf der Alkoholgehalt in Medikamenten beachtet werden. Denn alkoholische Zusätze sind in vielen flüssigen Arzneimitteln enthalten, vor allem als Lösungs- oder Konservierungsmittel. Margit Schlenk, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesapothekerkammer: Insbesondere Kleinkinder unter sechs Jahren sollen nur Medikamente ohne Alkohol oder mit einem sehr geringen Alkoholanteil einnehmen. Arzneimittel, bei denen die im Beipackzettel vorgeschriebene Einzeldosis mehr als drei Gramm Alkohol enthält, sind für Kinder nicht geeignet. Ab einer Konzentration von 0,05 Gramm pro Einzeldosis sind Hersteller dazu verpflichtet, auf den Alkoholgehalt der Medikamente hinzuweisen. Tipp: Arznei-Tropfen in eine heiße Tasse Tee geben, dann verdampf der Alkohol, ohne dass die Wirkung beeinträchtigt wird. Dafür sind aber nur Fenchel- oder Früchtetees geeignet.